Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026 · Gültig für Beratungs- und Interim-Mandate
I. Geltungsbereich & Begriffsbestimmung
1. Diese AGB gelten für alle Leistungsverträge der IWCI GmbH sowie ihrer 100-prozentigen Tochtergesellschaften (nachfolgend gemeinsam „Auftragnehmer“) mit Auftraggebern im Bereich Unternehmensberatung verwandter strategischer und operativer Dienstleistungen, wie Interim Management (ad interim).
2. Vorrang hat stets die individuelle Regelung im jeweiligen Angebot oder Vertrag. Diese AGB gelten ergänzend, soweit dort keine abweichende Regelung getroffen wurde.
3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
II. Leistungsumfang & Vergütung
1. Art, Umfang und Vergütung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Zeitkontingente sind stets vollständig zu vergüten – auch wenn der Auftraggeber das Kontingent nicht vollständig abruft.
2. Mehraufwand wird gesondert nach dem vereinbarten Tagessatz berechnet und nachgewiesen.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftraggeber kann einen Subunternehmer nur aus wichtigem Grund ablehnen.
4. Die Leistungen des Auftragnehmers stellen Beratungs- und Dienstleistungen dar. Die genannten Arbeitsrichtungen und Projektziele sind keine erfolgsbezogenen Leistungspflichten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
III. Vermittlung von Personal und Kunden
1. Vermittlungsleistungen sind nicht Bestandteil eines Zeitkontingents oder einer Beratungsleistung. Sie werden gesondert vergütet, es sei denn, das Angebot benennt sie ausdrücklich als Teil des Leistungsumfangs. Allgemeine Beschreibungen wie Beratung, Sparring, Begleitung oder Vertriebsunterstützung genügen dafür nicht. Der Auftragnehmer weist im Angebot auf diesen Abschnitt hin.
2. Die Vergütungspflicht nach Ziffer 3 und 4 entsteht mit der Verwertung eines vom Auftragnehmer benannten Kontakts. Als Verwertung gilt jede Kontaktaufnahme, Gesprächsführung, Anbahnung oder sonstige Nutzung der überlassenen Information durch den Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen. Will der Auftraggeber einen benannten Kontakt ohne Vergütungspflicht nutzen, hat er dies vor der Verwertung in Textform zu erklären; in diesem Fall unterbleibt die Vermittlung.
3. Vermittlung von Personal: Schließt der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen mit einer vom Auftragnehmer vorgestellten Person einen Anstellungsvertrag, einen Dienstvertrag, ein Beiratsmandat oder eine Geschäftsführung ab, beträgt das Vermittlungshonorar 3,5 Bruttomonatsgehälter. Grundlage ist das vereinbarte Jahreszielgehalt einschließlich variabler Bestandteile, geteilt durch zwölf. Der Anspruch entsteht mit Vertragsschluss, unabhängig vom tatsächlichen Eintrittsdatum.
4. Vermittlung von Kunden: Kommt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgestellten Kunden ein Vertrag zustande, erhält der Auftragnehmer die beim Auftraggeber übliche Vertriebsprovision, mindestens jedoch 10 % des Auftragswerts netto. Bei Dauerschuldverhältnissen bemisst sich die Provision am Vertragswert der ersten zwölf Monate. Der Anspruch entsteht mit Vertragsschluss und wird mit der ersten Zahlung des Kunden fällig.
5. Der Auftragnehmer weist auf Verlangen nach, dass er den Erstkontakt hergestellt oder die Anbahnung wesentlich geführt hat. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Vertragsschlüsse nach Ziffer 3 und 4 und erteilt Auskunft über die für die Berechnung maßgeblichen Werte.
6. Die Ansprüche nach Ziffer 3 und 4 bestehen auch dann, wenn der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Mandats geschlossen wird.
IV. Kündigung & Zeitkontingente
1. Bei Verträgen über Zeitkontingente sind im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber – gleich aus welchem Grund – 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig. Der Auftragnehmer wird mit Zugang der Kündigung von der weiteren Leistungspflicht entbunden.
2. Ordentliche Kündigungen bei Dauerschuldverhältnissen ohne vereinbartes Zeitkontingent sind mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende möglich.
V. Rechnung, Zahlung & Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zeitkontingenten erfolgt die Abrechnung monatlich oder wie im Angebot vereinbart.
2. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
4. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
VI. Aufwendungen & Reisekosten
1. Reisekosten werden wie folgt berechnet: Fahrtkosten mit dem privaten PKW 0,80 EUR/km; Bahn (1. Klasse), Flug (Premium Economy) und Unterkunft (mind. 90 EUR, max. 120 EUR / Nacht) nach Beleg. Reisezeiten werden nicht gesondert berechnet (im Zeitkontingent aber berücksichtigt), sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Eine Verpflegungspauschale wird nur berechnet, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
VII. Haftung, Haftungsfreistellung & Gewährleistung
1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf 25% der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung.
3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der bestimmungsgemäßen Umsetzung von Weisungen, Freigaben oder Vorgaben des Auftraggebers entstehen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen der Richtigkeit von Inhalten, strategischen Entscheidungen und deren wirtschaftlichen Folgen.
5. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Leistung.
VIII. Vertraulichkeit & Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers (abrufbar unter www.iwci.de). Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
IX. Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers als Referenzkunden zu nennen.
X. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten ist Koblenz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
IWCI GmbH | von-Kirn-Straße 11, 56182 Urbar | www.iwci.de | USt-IdNr. DE318367248
